Die Kanzlei
Profil
Im Wirtschaftsrecht steht der Name CREON an der Hamburger Binnenalster seit 1990 für ideenreiche individuelle Gestaltungen und die konsequente Durchsetzung von Ansprüchen national wie international. Dieser Tradition ist auch das hochqualifizierte und motivierte Anwaltsteam um den Kanzleigründer Dr. Mathias Creon verpflichtet.
Begeisterung für den Beruf, rechtliches Spezialwissen, Mehrsprachigkeit und Flexibilität vereinen die Vorteile einer kleinen, aber feinen Privatkanzlei mit der Professionalität und dem Know How wesentlich größerer Kanzleien.
Tätigkeitsfelder
CREON berät und vertritt vorwiegend mittelständische Unternehmen schwerpunktmäßig im Gesellschaftsrecht, Handels- und Arbeitsrecht, im Medienrecht und im gewerblichen Rechtsschutz. Weitere Kernkompetenzen liegen im Familien- und Erbrecht sowie auf dem Gebiet des Bau- und Immobilienrechts. Die Unternehmen, deren Rechtsabteilungen CREON ergänzt oder ersetzt, gehören zur Luftfahrt-, Schifffahrt- und Automobilbranche ebenso wie zu den Bereichen Handel, Logistik, Medien und Handwerk. Effektives Forderungsinkasso, insbesondere auch für Privatärzte und Medizinunternehmen, rundet das Angebot ab.
Vergütungen
CREON vereinbart Beratungsvergütungen individuell, meist nach Zeitaufwand oder als Pauschalhonorar. Ansonsten gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wir sprechen über Kosten, bevor sie entstehen.